Hausanschlüsse

Kanalhausanschluss (Grundstücksanschluss) – das ist die Leitung zwischen dem Hauptkanal in der Straße bis einschließlich Revisionsschacht in Ihrem Grundstück. Nach der Entwässerungssatzung des Zweckverbandes gehört die Hausanschlussleitung nicht zu der öffentlichen Entwässerungsanlage, sondern dem Grundstückseigentümer (§ 1 Absatz 3 EWS). Dementsprechend sind die Kosten für deren Herstellung und Unterhaltung vom Grundstückseigentümer zu tragen (§ 8 Absatz 1 EWS).

Für Sie zuständig

Florian Kleinhans
Sachbearbeiter

Telefon: 08458 / 6014 o. 6013
Fax: 08458 / 6879
E-Mail: kleinhans@abg-ingolstadt-nord.de

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