Dichtigkeitsnachweis
Werden auf einem Grundstück z.B. im Rahmen von Neu- oder Umbauarbeiten Kanalleitungen (Schmutz-, Misch- oder Regenwasser) mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation (auch bei indirektem Anschluss über eine rückstaugesicherte Zisterne oder Versickerungsanlage) neu errichtet, so sind die neu erstellten Leitungen mittels Druckprüfung (Luft oder Wasser) auf Dichtigkeit zu prüfen und die Druckprüfungsprotokolle, zusammen mit einem aussagekräftigen Bestandslageplan zeitnah nach Fertigstellung des Bauvorhabens dem Zweckverband vorzulegen.
Für Sie zuständig
Florian Kleinhans
Sachbearbeiter
Telefon: 08458 / 6013 und 6014
Fax: 08458 / 6879
E-Mail: kleinhans@abg-ingolstadt-nord.de