Versickerung von Niederschlagswasser
In Zeiten des Klimawandels und unter dem Blickwinkel einer ökologischen Betrachtungsweise ist es sinnvoll, sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert werden kann. Nicht zuletzt lässt sich damit auch Geld sparen, da nur tatsächlich an die öffentliche Kanalisation angeschlossene Flächen zur Niederschlagswassergebühr herangezogen werden.
Vorteile der Versickerung sind:
- Das Niederschlagswasser wird in dem Bereich, in dem es anfällt, wieder dem Untergrund und damit dem Wasserkreislauf zugeführt
- Das gesamte Kanalnetz wird entlastet, die Gefahr von Rückstau aus den Kanälen sinkt
- Bei starken Niederschlägen reduzieren sich die Überläufe in Bäche und Flüsse, was die Hochwassergefahr reduziert
Einzelheiten für eine ordnungsgemäße Versickerung enthalten die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung –NWFreiV-, die technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) und der Praxisratgeber des Landesamtes für Umwelt.
Grundsätzlich ist eine breitflächige Versickerung über Mulden u. ä. anzustreben, während eine punktuelle Versickerung über einen Schacht nur dort gewählt werden sollte, wo es gar nicht anders geht, weil die Verbandsgemeinden weitestgehend im Karstbereich liegen.
Entscheidend für die Größe der Versickerungsanlage ist der anzusetzende Niederschlag, die angeschlossene abflusswirksame Fläche, deren Befestigungsgrad und die Durchlässigkeit des Untergrundes. Außerdem sollte immer berücksichtigt werden, dass durch die Versickerung Nachbargrundstücke nicht beeinträchtigt werden dürfen, ein ausreichender Abstand zum eigenen Keller eingehalten wird, und die Versickerungsanlage auch so situiert wird, dass bei einem Überlauf Schäden möglichst gering gehalten werden. Zu beachten ist, dass für gewerblich genutzte Flächen ebenso wie für unbeschichtete Flächen mit einer Kupfer-, Zink- oder Bleiblechfläche über 50 qm besondere Anforderungen gelten.
Besonders zu beachten ist, dass die Unterkante der Versickerungsanlage einen ausreichenden Abstand von mindestens 1m zum sogenannten mittleren höchsten jährlichen Grundwasserstand einhalten muss.
Grundsätzlich darf allerdings Niederschlagswasser in die Misch- und Regenwasserkanäle eingeleitet werden, soweit nicht in Ausnahmefällen (z.B. Außenbereiche) eine Einleitung ausgeschlossen ist. Dabei ist allerdings, vor allem bei gewerblichen Grundstücken und landwirtschaftlichen Hofstellen, zu beachten, dass ein bestimmter Versiegelungsgrad nicht überschritten werden darf, der im Einzelfall mit dem Zweckverband abzustimmen ist.
Für Sie zuständig
Florian Kleinhans
Sachbearbeiter
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