Herzlich Willkommen auf der Website der Abwasser-Beseitigungsgruppe Ingolstadt-Nord

Hier finden Sie alle Infos und Neuigkeiten rund ums Thema Abwasserbeseitigung in der Region Ingolstadt-Nord.

Aktuell: Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr

durch den Zweckverband Abwasserbeseitigungsgruppe Ingolstadt-Nord ab dem 01.01.2023

Abwassergebührensplitting

Bisher richteten sich die Abwassergebühren nach der bezogenen Frischwassermenge. Das tatsächlich eingeleitete Niederschlagswasser spielte dabei keine Rolle. In den vergangenen Jahren entschieden jedoch verschiedene Gerichte, dass eine getrennte Veranlagung der Kosten (Abwassergebührensplitting) vorzu-nehmen ist. Dies erhöht die Gebühren-gerechtigkeit zwischen den Gebührenzahlern nach dem Verursacherprinzip.

Schmutzwassergebühr

Berechnungsgrundlage für die Schmutz-wassergebühr bleibt weiterhin der Frisch-wassermaßstab, also die Wassermenge, die dem Grundstück aus dem öffentlichen Wasser-versorgungsnetz zugeführt wird.

Niederschlagswassergebühr

Berechnungsgrundlage für die Niederschlags-wassergebühr stellt die gebührenrelevante (befestigte) Fläche dar, von der Nieder-schlagswasser der Kanalisation zugeführt wird. Diese gebührenrelevante Fläche wird in zwei Schritten, anhand einer Luftbildauswertung und eines (Selbst-)Auskunftsverfahrens, bestimmt. Mit der Durchführung dieses Verfahrens hatte der Abwasserzweckverband Ingolstadt-Nord die Hansa Luftbild AG beauftragt.

Als Ergebnis der Auswertung aller Selbstauskunftsbögen und der ebenfalls durch ein Fachbüro vorgenommenen Neukalkulation der Abwassergebühren erlies der Zweckverband zum 01.01.23 eine neue Entwässerungssatzung und eine Beitrags- und Gebührensatzung. Danach beträgt die nach wie vor am Frischwasserbezug orientierte neue Schmutzwassergebühr 1,48 €, als Niederschlagswassergebühr werden pro Quadratmeter bereinigter und abflusswirksamer Fläche 0,25 € erhoben. Während also Grundstücke mit weniger angeschlossenen befestigten Flächen begünstigt werden, kann es für solche mit stark befestigten Flächen auch deutlich teurer werden. Sie können als Grundstückseigentümer künftig Gebühren sparen, indem Sie wasserdurchlässige Bodenbeläge (wie z.B. Rasengittersteine), Gründächer oder Versickerungsanlagen bzw. Zisternen nutzen.

Bei neuen Bauvorhaben bzw. Änderungen auf den alten Grundstücken bitten wir, dem Zweckverband innerhalb eines Monats eine Aufstellung der für die Berechnung der Gebühr maßgeblichen versiegelten Teilflächen einzureichen. Hierzu hat der Gebührenschuldner dem Zweckverband auf Aufforderung einen maßstabsgerechten Lageplan (Maßstab 1:500) vorzulegen. Im Lageplan sind die Flurnummern sowie farblich die bebauten und befestigten Flächen zu kennzeichnen.

Die Art der Versiegelung ist ebenfalls anzugeben. Ebenso sind die notwendigen Maße für die Berechnung der Flächen einzutragen. Änderungen der der Gebührenberechnung zugrundeliegenden Flächen hat der Gebührenschuldner auch ohne Aufforderung binnen eines Monats nach Eintritt der Änderung dem Zweckverband mitzuteilen. Sie werden im folgenden Veranlagungszeitraum (Beginn jeweils 01.01.) berücksichtigt.

Kommt der Gebührenschuldner seinen Pflichten nicht fristgerecht oder unvollständig nach, so kann der Zweckverband die maßgeblichen Flächen schätzen.

Ausfüllhilfen und Formblätter stehen zum Download zur Verfügung.